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Technik & Standards

AVPQ (Amtliches Verzeichnis Praequalifizierter Unternehmen)

Das AVPQ ist ein offizielles Register, in dem Unternehmen ihre grundsaetzliche Eignung fuer oeffentliche Auftraege vorab nachweisen und eintragen lassen koennen.

Was bedeutet AVPQ?

Das Amtliche Verzeichnis Praequalifizierter Unternehmen (AVPQ) ist ein zentrales Register, das Unternehmen die Moeglichkeit bietet, ihre grundsaetzliche Eignung fuer die Teilnahme an oeffentlichen Vergabeverfahren vorab und dauerhaft nachzuweisen. Statt bei jeder einzelnen Ausschreibung erneut Eignungsnachweise wie Handelsregisterauszuege, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungstraeger, Steuererklaerungen oder Referenzen einzureichen, koennen praequalifizierte Unternehmen auf ihre Eintragung im AVPQ verweisen.

Das Verzeichnis wird von der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) gefuehrt und ist unter pq-verein.de zugaenglich. Die Eintragung erfolgt nach Pruefung der eingereichten Unterlagen durch eine Praequalifizierungsstelle und ist in der Regel fuer ein Jahr gueltig, bevor eine erneute Pruefung erforderlich wird. Die im AVPQ hinterlegten Nachweise umfassen typischerweise die Befaehigung zur Berufsausuebung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfaehigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfaehigkeit.

Fuer den Baubereich existiert mit dem Praequalifikationsverzeichnis fuer Bauunternehmen (PQ-Verein Bau) ein spezialisiertes Register. Die Praequalifizierung ist ein anerkannter Eignungsnachweis, den oeffentliche Auftraggeber grundsaetzlich akzeptieren muessen, sofern die im Verzeichnis hinterlegten Nachweise die in der Bekanntmachung geforderten Kriterien abdecken.

Relevanz fuer Bieter

Die Eintragung im AVPQ bietet Bietern erhebliche praktische Vorteile. Sie reduziert den administrativen Aufwand bei jeder einzelnen Angebotsabgabe deutlich, da Standardnachweise nicht wiederholt zusammengestellt und eingereicht werden muessen. Dies spart Zeit und Ressourcen, insbesondere fuer Unternehmen, die sich regelmaessig an oeffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Darueber hinaus signalisiert die Praequalifizierung gegenueber Auftraggebern eine gewisse Zuverlaessigkeit und Serioesitaet des Unternehmens. Allerdings ersetzt die AVPQ-Eintragung nicht die auftragsspezifischen Eignungsnachweise, die ueber die Standardnachweise hinausgehen. Bieter muessen daher auch bei bestehender Praequalifizierung pruefen, ob die konkreten Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung vollstaendig durch ihre AVPQ-Eintragung abgedeckt sind.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtliche Grundlage fuer amtliche Verzeichnisse praequalifizierter Unternehmen findet sich in Paragraph 48 Absatz 8 VgV sowie in Paragraph 35 Absatz 6 UVgO. Auf europaeischer Ebene sieht Artikel 64 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU die Moeglichkeit amtlicher Listen und Zertifizierungssysteme vor. Der Auftraggeber darf die Vorlage einer AVPQ-Bescheinigung nicht als einzige Form des Eignungsnachweises verlangen, sondern muss auch andere gleichwertige Nachweise akzeptieren.