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Vergabeverfahren

Eignungsleihe

Die Eignungsleihe ermoeglicht es Bietern, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitaeten anderer Unternehmen zu stuetzen.

Was bedeutet Eignungsleihe?

Die Eignungsleihe ist ein vergaberechtliches Instrument, das es einem Bieter ermoeglicht, die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfaehigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, um die Eignungsanforderungen einer Ausschreibung zu erfuellen. Anders als bei der Bietergemeinschaft tritt das eignungsverleihende Unternehmen nicht als Mitbieter auf, sondern stellt dem Bieter lediglich seine Kapazitaeten zur Verfuegung.

Die Eignungsleihe ist auf alle Aspekte der Eignung anwendbar: Ein Bieter kann sich auf den Umsatz eines verbundenen Unternehmens, auf die Referenzen eines Kooperationspartners oder auf die Fachkraefte eines Subunternehmers berufen. Voraussetzung ist, dass der Bieter nachweist, dass ihm die Kapazitaeten des anderen Unternehmens tatsaechlich zur Verfuegung stehen. Dies geschieht in der Regel durch eine Verpflichtungserklaerung des eignungsverleihenden Unternehmens.

Bei der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfaehigkeit kann der Auftraggeber verlangen, dass der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam fuer die Auftragsdurchfuehrung haften. Zudem muss das eignungsverleihende Unternehmen selbst die entsprechenden Eignungskriterien erfuellen und darf keine zwingenden Ausschlussgruende aufweisen. Der Auftraggeber kann die Ersetzung eines eignungsverleihenden Unternehmens verlangen, wenn dieses die Eignungsanforderungen nicht erfuellt oder bei dem Ausschlussgruende vorliegen.

Relevanz fuer Bieter

Die Eignungsleihe eroeffnet insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu Ausschreibungen, deren Eignungsanforderungen sie allein nicht erfuellen koennten. Ein Unternehmen ohne ausreichenden Umsatz kann sich beispielsweise auf die Finanzkraft eines Mutterunternehmens stuetzen, oder ein Unternehmen ohne einschlaegige Referenzen kann die Erfahrung eines Kooperationspartners einbringen.

Bieter sollten jedoch beachten, dass die Eignungsleihe sorgfaeltig vorbereitet werden muss. Die Verpflichtungserklaerung des eignungsverleihenden Unternehmens muss den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen und rechtzeitig eingeholt werden. Zudem muss das eignungsverleihende Unternehmen die Anforderungen an die persoenliche Eignung erfuellen, also insbesondere keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgruende aufweisen. Eine mangelhaft dokumentierte Eignungsleihe kann zum Ausschluss des Angebots fuehren.

Rechtlicher Rahmen

Die Eignungsleihe ist in Paragraph 47 VgV geregelt, der Artikel 63 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU umsetzt. Im Unterschwellenbereich findet sich eine entsprechende Regelung in Paragraph 34 UVgO. Die Rechtsprechung des EuGH hat die Zulaessigkeit und Grenzen der Eignungsleihe in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert und dabei den weiten Anwendungsbereich dieses Instruments bestaetigt.