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Vergabeverfahren

Beschraenkte Ausschreibung

Die beschraenkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, bei dem nur ausgewaehlte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Was bedeutet Beschraenkte Ausschreibung?

Die beschraenkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, das im Unterschwellenbereich angewendet wird. Im Gegensatz zur oeffentlichen Ausschreibung, bei der sich jedes Unternehmen mit einem Angebot beteiligen kann, wird bei der beschraenkten Ausschreibung nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sie kann mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgefuehrt werden.

Bei der beschraenkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wird zunaechst eine oeffentliche Bekanntmachung veroeffentlicht, auf die sich interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag bewerben koennen. Nach Pruefung der Eignung werden die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei der beschraenkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb waehlt der Auftraggeber die aufzufordernden Unternehmen direkt aus. Diese Variante ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulaessig, etwa wenn eine oeffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt hat oder wenn besondere Dringlichkeit besteht.

Das Pendant im Oberschwellenbereich ist das nicht offene Verfahren gemaess VgV, das stets einen Teilnahmewettbewerb voraussetzt. Die beschraenkte Ausschreibung unterscheidet sich vom nicht offenen Verfahren durch die geringere Formalisierung und die Moeglichkeit, auf einen Teilnahmewettbewerb zu verzichten. In beiden Faellen muessen mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.

Relevanz fuer Bieter

Fuer Bieter stellt die beschraenkte Ausschreibung eine besondere Herausforderung dar, da der Zugang zum Wettbewerb eingeschraenkt ist. Unternehmen, die nicht direkt aufgefordert werden oder von der Ausschreibung keine Kenntnis erhalten, koennen sich nur beteiligen, wenn ein Teilnahmewettbewerb durchgefuehrt wird. Daher ist es fuer Bieter wichtig, ihre Bekanntheit bei oeffentlichen Auftraggebern zu steigern und in relevanten Branchenverzeichnissen oder dem AVPQ eingetragen zu sein.

Bei beschraenkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb sollten Bieter besonderen Wert auf die Qualitaet ihres Teilnahmeantrags legen, da die Auswahl der aufzufordernden Unternehmen auf Basis der eingereichten Eignungsnachweise und Referenzen erfolgt. Eine ueberzeugende Darstellung der eigenen Leistungsfaehigkeit erhoet die Chancen auf eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Rechtlicher Rahmen

Die beschraenkte Ausschreibung ist in Paragraph 9 UVgO fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege sowie in Paragraph 3 VOB/A Abschnitt 1 fuer Bauauftraege geregelt. Die Voraussetzungen, unter denen eine beschraenkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zulaessig ist, sind in diesen Vorschriften abschliessend aufgezaehlt. Die Vergabestelle muss die Wahl der Verfahrensart und die Auswahl der aufgeforderten Unternehmen dokumentieren und begruenden.