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Fristen & Termine

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist ist die Frist, innerhalb derer Unternehmen ihren Teilnahmeantrag in einem Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einreichen muessen.

Was bedeutet Bewerbungsfrist?

Die Bewerbungsfrist, auch Teilnahmefrist genannt, ist der Zeitraum, innerhalb dessen interessierte Unternehmen ihre Teilnahmeantraege bei zweistufigen Vergabeverfahren einreichen muessen. Sie kommt insbesondere beim nicht offenen Verfahren, beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und beim wettbewerblichen Dialog zum Einsatz. Die Bewerbungsfrist ist von der Angebotsfrist zu unterscheiden, die erst in der zweiten Verfahrensstufe nach Auswahl der geeigneten Bewerber beginnt.

Bei EU-weiten Verfahren betraegt die Mindestbewerbungsfrist gemaess VgV grundsaetzlich 30 Tage ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung an TED. In dringenden Faellen, die eine Verkuerzung rechtfertigen, kann diese Frist auf 15 Tage reduziert werden. Im Unterschwellenbereich gelten kuerzere Fristen, die sich nach der UVgO oder den jeweiligen Landesvergabevorschriften richten. Der Auftraggeber kann laengere Fristen festlegen, wenn der Umfang und die Komplexitaet des Auftrags dies erfordern.

Der Teilnahmeantrag muss innerhalb der Bewerbungsfrist vollstaendig beim Auftraggeber eingegangen sein. Wie bei der Angebotsfrist fuehrt ein verspaeteter Eingang zum zwingenden Ausschluss. Bei elektronischer Einreichung ist der Zeitstempel des Vergabeportals massgeblich. Der Auftraggeber muss die Frist so bemessen, dass die Bewerber ausreichend Zeit haben, die erforderlichen Eignungsnachweise zusammenzustellen und einzureichen.

Relevanz fuer Bieter

Die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist eine zwingende Voraussetzung fuer die Teilnahme an zweistufigen Verfahren. Bieter sollten fruehzeitig mit der Zusammenstellung ihrer Teilnahmeantraege beginnen, da diese haeufig umfangreiche Eignungsnachweise wie Referenzen, Umsatzzahlen, Qualifikationen des Personals und Zertifizierungen umfassen. Besonders bei Verfahren, die eine Eignungsleihe oder die Bildung einer Bietergemeinschaft erfordern, ist ein erhoeter Koordinationsaufwand einzuplanen.

Bieter sollten zudem beachten, dass der Auftraggeber die Bewerbungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen verlaengern kann, etwa wenn wesentliche Aenderungen an den Teilnahmebedingungen vorgenommen werden. Es empfiehlt sich, das Vergabeportal regelmaessig auf Aktualisierungen zu pruefen und sich dort zu registrieren, um automatische Benachrichtigungen zu erhalten.

Rechtlicher Rahmen

Die Mindestfristen fuer Teilnahmeantraege im EU-weiten Verfahren sind in Paragraph 16 VgV geregelt. Fuer Sektorenauftraggeber gelten die Bestimmungen der SektVO. Im Unterschwellenbereich finden sich Fristenregelungen in der UVgO und der VOB/A. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU legt in Artikel 28 und 29 die Mindestfristen fuer die Einreichung von Teilnahmeantraegen fest.