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Technik & Standards

Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ist ein digitales Verfahren zur Authentifizierung und Integritaetssicherung von Dokumenten im Rahmen der elektronischen Vergabe.

Was bedeutet Elektronische Signatur?

Die elektronische Signatur ist ein technisches Verfahren, das die Identitaet des Unterzeichners und die Unversehrtheit eines elektronisch uebermittelten Dokuments sicherstellt. Im Kontext der oeffentlichen Vergabe spielt die elektronische Signatur eine wichtige Rolle bei der digitalen Angebotsabgabe, bei der Unterzeichnung von Vertraegen und bei der Kommunikation im Vergabeverfahren. Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 unterscheidet drei Stufen elektronischer Signaturen.

Die einfache elektronische Signatur umfasst grundlegende Formen der elektronischen Identifikation, etwa eine eingescannte Unterschrift oder eine E-Mail-Signatur. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet, ermoeglicht dessen Identifizierung und ist so mit den signierten Daten verknuepft, dass nachtraegliche Aenderungen erkennbar sind. Die qualifizierte elektronische Signatur bietet das hoechste Sicherheitsniveau: Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt. Nur die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

In der Vergabepraxis haben viele Auftraggeber die Anforderungen an elektronische Signaturen in den letzten Jahren gelockert. Bei zahlreichen Vergabeplattformen genuegt mittlerweile die Textform gemaess Paragraph 126b BGB, bei der die Erklaerung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben wird und die Person des Erklaerenden genannt ist. Ob eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist, ergibt sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen.

Relevanz fuer Bieter

Bieter muessen die in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen an die Form der Angebotsabgabe genau beachten. Wird eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt, fuehrt deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Unternehmen, die regelmaessig an oeffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sollten daher ueber die technischen Voraussetzungen fuer alle Signaturstufen verfuegen.

Die Beschaffung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfordert die Registrierung bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter und die Anschaffung entsprechender Hardware (Signaturkarte und Kartenlesegeraet) oder die Nutzung einer Fernsignaturloesung. Bieter sollten diesen Prozess rechtzeitig vor der ersten Angebotsabgabe einleiten, da die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Grundlagen fuer elektronische Signaturen bilden die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und das deutsche Vertrauensdienstegesetz (VDG). Im Vergaberecht regelt Paragraph 53 Absatz 3 VgV die zulaessigen Formen der elektronischen Angebotsabgabe. Die Anforderungen an die elektronische Form ergeben sich zudem aus Paragraph 126a BGB fuer die qualifizierte elektronische Signatur und Paragraph 126b BGB fuer die Textform.