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Dokumente & Unterlagen

Hauptangebot

Das Hauptangebot ist das primaere Angebot eines Bieters, das exakt den Vorgaben der Vergabeunterlagen und des Leistungsverzeichnisses entspricht.

Was bedeutet Hauptangebot?

Das Hauptangebot ist das Angebot eines Bieters, das vollstaendig den Anforderungen der Vergabeunterlagen und des Leistungsverzeichnisses entspricht. Es wird auf Basis der vom Auftraggeber definierten Leistungsbeschreibung erstellt und enthaelt die geforderten Preise, Erklaerungen und Nachweise ohne inhaltliche Abweichungen. Jeder Bieter ist verpflichtet, ein Hauptangebot abzugeben, sofern er sich an der Ausschreibung beteiligen moechte.

Das Hauptangebot muss saemtliche im Leistungsverzeichnis aufgefuehrten Positionen bepreisen und alle in den Vergabeunterlagen geforderten Erklaerungen und Nachweise enthalten. Unvollstaendige Hauptangebote oder solche, die von den Vorgaben abweichen, koennen vom Auftraggeber ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann in bestimmten Faellen eine Nachforderung fehlender Unterlagen vornehmen, ist hierzu bei fehlenden Preisangaben oder inhaltlichen Abweichungen jedoch nicht verpflichtet.

Neben dem Hauptangebot koennen Bieter sogenannte Nebenangebote (Alternativangebote) einreichen, sofern der Auftraggeber dies in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ausdruecklich zugelassen hat. Nebenangebote weichen von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ab und schlagen alternative Loesungen vor. Ein Nebenangebot kann nur dann gewertet werden, wenn gleichzeitig ein wertbares Hauptangebot vorliegt, es sei denn, die Vergabeunterlagen regeln dies abweichend.

Relevanz fuer Bieter

Fuer Bieter ist die sorgfaeltige Erstellung des Hauptangebots von zentraler Bedeutung, da es die Grundlage fuer die Angebotswertung bildet. Alle Positionen des Leistungsverzeichnisses muessen vollstaendig und korrekt bepreist werden. Kalkulationsfehler, fehlende Preisangaben oder inhaltliche Abweichungen koennen zum Ausschluss des gesamten Angebots fuehren.

Bieter sollten vor Abgabe des Hauptangebots eine gruendliche Plausibilitaetspruefung durchfuehren und sicherstellen, dass alle geforderten Formulare ausgefuellt, Erklaerungen abgegeben und Nachweise beigefuegt sind. Viele Vergabeportale bieten Checklisten oder Vollstaendigkeitspruefungen an, die dabei helfen koennen. Bei Unklarheiten ueber die geforderten Inhalte sollten Bieter rechtzeitig Bieterfragen stellen, anstatt eigenmaechtige Interpretationen vorzunehmen.

Rechtlicher Rahmen

Die Anforderungen an das Hauptangebot ergeben sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen und dem Leistungsverzeichnis. Paragraph 57 VgV regelt die Ausschlussgruende fuer Angebote, die nicht den Anforderungen entsprechen. Die Nachforderungsmoeglichkeit fuer fehlende Unterlagen ist in Paragraph 56 VgV geregelt, wobei fehlende Preisangaben grundsaetzlich nicht nachgefordert werden duerfen. Im Unterschwellenbereich finden sich entsprechende Regelungen in der UVgO und der VOB/A. Die Zulaessung von Nebenangeboten neben dem Hauptangebot ist in Paragraph 35 VgV normiert.