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Technik & Standards

Vergabeportal

Ein Vergabeportal ist eine elektronische Plattform, ueber die oeffentliche Auftraggeber Ausschreibungen veroeffentlichen und die gesamte Vergabekommunikation abwickeln.

Was bedeutet Vergabeportal?

Ein Vergabeportal, auch E-Vergabe-Plattform genannt, ist eine webbasierte Anwendung, die den gesamten Vergabeprozess digital abbildet. Oeffentliche Auftraggeber nutzen Vergabeportale, um Bekanntmachungen zu veroeffentlichen, Vergabeunterlagen bereitzustellen, Bieterfragen zu beantworten und Angebote entgegenzunehmen. Seit der verpflichtenden Einfuehrung der elektronischen Vergabe muessen nahezu alle oeffentlichen Auftraege ueber solche Plattformen abgewickelt werden.

In Deutschland existiert eine Vielzahl von Vergabeportalen auf verschiedenen Ebenen. Die Vergabeplattform des Bundes wird vom Beschaffungsamt des BMI betrieben. Daneben gibt es laenderspezifische Portale wie das Vergabemarktplatz des jeweiligen Bundeslandes sowie kommunale und privatwirtschaftlich betriebene Plattformen. Bekannte Vergabeportale sind unter anderem die Vergabeplattform des Bundes, DTVP (Deutsches Vergabeportal), subreport, AI Vergabemanager und die verschiedenen laendereigenen Portale wie das Vergabeportal NRW oder die Vergabeplattform Bayern.

Die Funktionalitaeten der Vergabeportale umfassen typischerweise die Recherche nach Ausschreibungen, den Download der Vergabeunterlagen, die Kommunikation mit der Vergabestelle ueber ein Nachrichtensystem, die elektronische Angebotsabgabe mit Verschluesselung und Signatur sowie die Dokumentation des gesamten Verfahrens. Viele Portale bieten zusaetzlich E-Mail-Benachrichtigungen ueber neue Ausschreibungen in bestimmten Branchen oder Regionen.

Relevanz fuer Bieter

Fuer Bieter sind Vergabeportale das primaere Werkzeug zur Teilnahme an oeffentlichen Ausschreibungen. Die Registrierung auf den relevanten Plattformen ist in der Regel kostenfrei und sollte fruehzeitig erfolgen, um bei der Angebotsabgabe keine technischen Huerden zu erleben. Bieter sollten sich mit der Bedienung der gaengigsten Plattformen vertraut machen und regelmaessig nach neuen Ausschreibungen suchen.

Besonders wichtig ist die rechtzeitige Registrierung und Einrichtung der technischen Voraussetzungen fuer die elektronische Angebotsabgabe. Dies umfasst die Installation eventuell erforderlicher Software-Komponenten, die Einrichtung digitaler Signaturen und das Testen des Uploadprozesses. Technische Probleme bei der Angebotsabgabe gehen grundsaetzlich zulasten des Bieters und fuehren bei Fristversaeumnis zum Angebotsausschluss.

Rechtlicher Rahmen

Die Pflicht zur elektronischen Vergabe ergibt sich aus Paragraph 97 Absatz 5 GWB in Verbindung mit Paragraph 9 VgV fuer den Oberschwellenbereich. Fuer Bauleistungen regelt Paragraph 11 VOB/A-EU die elektronische Kommunikation. Im Unterschwellenbereich sieht Paragraph 7 UVgO die elektronische Kommunikation vor. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU verpflichtet in Artikel 22 zur vollstaendig elektronischen Kommunikation. Vergabeportale muessen bestimmte technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfuellen, um die Integritaet und Vertraulichkeit der Angebote zu gewaehrleisten.