Was bedeutet Zuschlagskriterien?
Zuschlagskriterien sind die Masstaebe, anhand derer der oeffentliche Auftraggeber die eingegangenen Angebote bewertet und das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Sie muessen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ausdruecklich genannt und gewichtet werden, damit alle Bieter von Anfang an wissen, nach welchen Kriterien ihr Angebot bewertet wird. Die Zuschlagskriterien bilden damit den entscheidenden Rahmen fuer die Zuschlagsentscheidung.
Das wichtigste Zuschlagskriterium ist in der Regel der Preis oder die Kosten, wobei bei der Kostenbewertung auch Lebenszykluskosten beruecksichtigt werden koennen. Daneben koennen qualitative Kriterien wie technischer Wert, aesthetische und funktionale Eigenschaften, Umwelteigenschaften, Kundendienst, Lieferfrist, Betriebskosten oder die Organisation des fuer die Ausfuehrung vorgesehenen Personals als Zuschlagskriterien herangezogen werden. Der Auftraggeber ist frei in der Wahl der Kriterien, solange sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien muss transparent und vorab festgelegt werden. Der Auftraggeber kann die Gewichtung in Prozentsaetzen oder durch eine Rangfolge angeben. In Ausnahmefaellen kann die Gewichtung durch eine Bandbreite ersetzt werden. Eine nachtraegliche Aenderung der Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung ist nach Ablauf der Angebotsfrist nicht zulaessig, da dies den Grundsatz der Transparenz und Gleichbehandlung verletzen wuerde.
Relevanz fuer Bieter
Die Zuschlagskriterien sind fuer Bieter das zentrale Steuerungsinstrument bei der Angebotserstellung. Ein kluger Bieter richtet sein Angebot gezielt auf die am hoechsten gewichteten Kriterien aus, um die bestmoegliche Bewertung zu erzielen. Wenn beispielsweise die Qualitaet mit 60 Prozent und der Preis mit 40 Prozent gewichtet wird, lohnt es sich, in die qualitative Darstellung zu investieren und nicht ausschliesslich ueber den Preis zu konkurrieren.
Bieter sollten die Zuschlagskriterien vor Beginn der Angebotserstellung gruendlich analysieren und eine Angebotsstrategie entwickeln, die auf die spezifische Kriterienstruktur der jeweiligen Ausschreibung zugeschnitten ist. Bei Unklarheiten ueber die Bewertungsmethodik sollten rechtzeitig Bieterfragen gestellt werden. Die Zuschlagskriterien geben auch Hinweise darauf, welche Schwerpunkte der Auftraggeber setzt und welche Aspekte des Angebots besonders ausfuehrlich dargestellt werden sollten.
Rechtlicher Rahmen
Die Zuschlagskriterien sind in Paragraph 127 GWB und Paragraph 58 VgV fuer den Oberschwellenbereich geregelt. Paragraph 58 VgV definiert den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und die zulaessigen Kriterien. Paragraph 59 VgV regelt die Beruecksichtigung von Lebenszykluskosten. Fuer Bauleistungen finden sich die entsprechenden Regelungen in Paragraph 16d VOB/A. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU regelt die Zuschlagskriterien in Artikel 67. Im Unterschwellenbereich enthaelt Paragraph 43 UVgO die Bestimmungen zu Zuschlagskriterien.