Was bedeutet Zweistufiges Vergabeverfahren?
Ein zweistufiges Vergabeverfahren ist ein Vergabeprozess, der in zwei klar getrennte Phasen unterteilt ist. In der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, pruefen oeffentliche Auftraggeber die Eignung der interessierten Unternehmen und waehlen diejenigen aus, die zur zweiten Stufe zugelassen werden. In der zweiten Stufe, der Angebotsphase, geben nur die zuvor ausgewaehlten und als geeignet befundenen Bewerber ein Angebot ab. Diese Struktur ermoeglicht eine effiziente Verfahrensfuehrung, da die aufwaendige Angebotserstellung nur von qualifizierten Unternehmen geleistet werden muss.
Zu den zweistufigen Vergabeverfahren zaehlen das nicht-offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft. Allen gemeinsam ist die vorgeschaltete Eignungspruefung, die eine Vorauswahl der Teilnehmer ermoeglicht. Im Gegensatz dazu ist das offene Verfahren ein einstufiges Verfahren, bei dem jedes Unternehmen direkt ein Angebot abgeben kann.
Der Vorteil der zweistufigen Verfahrensstruktur liegt in der gezielten Vorauswahl qualifizierter Bieter. Der Auftraggeber kann den Bieterkreis auf eine ueberschaubare Anzahl kompetenter Unternehmen begrenzen, was die Angebotsbewertung erleichtert und die Verfahrensqualitaet erhoeht. Gleichzeitig werden Unternehmen, die offensichtlich nicht geeignet sind, fruehzeitig aus dem Verfahren ausgeschieden, was beiden Seiten Aufwand erspart.
Relevanz fuer Bieter
Fuer Bieter bedeutet die Teilnahme an einem zweistufigen Verfahren zunaechst einen zusaetzlichen Aufwand in der ersten Phase, da ein vollstaendiger Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen, Referenzen und Erklaerungen erstellt werden muss. Dieser Aufwand wird jedoch dadurch kompensiert, dass in der zweiten Phase weniger Wettbewerber antreten und die Zuschlagschancen entsprechend hoeher sind.
Bieter sollten die Auswahlkriterien der ersten Stufe genau analysieren und ihren Teilnahmeantrag darauf ausrichten. Die Qualitaet der Referenzen und die Darstellung der eigenen Leistungsfaehigkeit sind in dieser Phase entscheidend. Es empfiehlt sich, Referenzen auszuwaehlen, die dem ausgeschriebenen Auftrag moeglichst aehnlich sind, und diese ausfuehrlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Unternehmen, die ueber keine ausreichenden eigenen Referenzen verfuegen, koennen die Bildung einer Bietergemeinschaft oder die Eignungsleihe in Betracht ziehen.
Rechtlicher Rahmen
Zweistufige Vergabeverfahren sind in der VgV in verschiedenen Paragrafen geregelt: das nicht-offene Verfahren in Paragraph 16, das Verhandlungsverfahren in Paragraph 17, der wettbewerbliche Dialog in Paragraph 18 und die Innovationspartnerschaft in Paragraph 19. Die Eignungspruefung in der ersten Stufe richtet sich nach den Paragraphen 44 bis 49 VgV. Die Bewerberauswahl ist in Paragraph 51 VgV geregelt. Auf EU-Ebene finden sich die Regelungen in den Artikeln 28 bis 31 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Fuer Bauleistungen gelten die entsprechenden Bestimmungen der VOB/A-EU.