Was bedeutet Einstufiges Vergabeverfahren?
Ein einstufiges Vergabeverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Eignungspruefung und die Angebotswertung in einem einzigen Verfahrensschritt erfolgen. Alle interessierten Unternehmen koennen direkt ein vollstaendiges Angebot einreichen, das sowohl die Eignungsnachweise als auch das inhaltliche und preisliche Angebot umfasst. Es gibt keinen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, der den Kreis der Bieter vorab einschraenkt.
Das klassische Beispiel fuer ein einstufiges Vergabeverfahren ist das offene Verfahren gemaess Paragraph 15 VgV im Oberschwellenbereich bzw. die oeffentliche Ausschreibung gemaess UVgO im Unterschwellenbereich. Bei diesen Verfahrensarten veroeffentlicht der Auftraggeber die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen, und jedes interessierte Unternehmen kann innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber prueft anschliessend zunaechst die Eignung der Bieter und bewertet dann die Angebote der als geeignet befundenen Unternehmen.
Einstufige Verfahren sind in der Regel schneller und weniger aufwendig als zweistufige Verfahren, da nur eine Verfahrensphase durchgefuehrt werden muss. Sie eignen sich besonders fuer standardisierte Beschaffungen mit klar definierbarem Leistungsumfang, bei denen keine Eingrenzung des Bieterkreises erforderlich ist. Allerdings kann der Aufwand fuer den Auftraggeber bei einer grossen Anzahl eingehender Angebote erhoet sein, da alle Angebote vollstaendig geprueft und bewertet werden muessen.
Relevanz fuer Bieter
Einstufige Vergabeverfahren bieten Bietern den Vorteil eines niedrigschwelligen Zugangs, da keine gesonderte Bewerbungsphase durchlaufen werden muss. Jedes interessierte Unternehmen kann direkt ein Angebot einreichen, was insbesondere fuer kleinere Unternehmen und Marktneueinsteiger attraktiv ist. Der Aufwand konzentriert sich auf eine einzige Einreichung, die sowohl die Eignungsnachweise als auch das Angebot umfasst.
Bieter sollten beachten, dass bei einstufigen Verfahren die Angebotserstellung in der Regel aufwendiger ist als bei zweistufigen Verfahren, da alle Unterlagen auf einmal eingereicht werden muessen. Eine sorgfaeltige Planung und rechtzeitige Vorbereitung sind daher unabdingbar. Zudem besteht das Risiko, dass der Aufwand fuer die Angebotserstellung vergeblich war, wenn sich im Rahmen der Eignungspruefung herausstellt, dass die Anforderungen nicht erfuellt werden.
Rechtlicher Rahmen
Das offene Verfahren als wichtigstes einstufiges Verfahren ist in Paragraph 15 VgV geregelt. Im Unterschwellenbereich regelt Paragraph 9 UVgO die oeffentliche Ausschreibung als einstufiges Verfahren. Das offene Verfahren und die oeffentliche Ausschreibung sind die Regelverfahren im Vergaberecht, das heisst, sie sind ohne besondere Begruendung zulaessig. Die Wahl eines anderen Verfahrenstyps bedarf hingegen einer sachlichen Rechtfertigung.