Zurück zum Glossar
Dokumente & Unterlagen

EVB-IT

EVB-IT sind standardisierte Vertragsmuster fuer die Beschaffung von IT-Leistungen durch oeffentliche Auftraggeber in Deutschland.

Was bedeutet EVB-IT?

EVB-IT steht fuer Ergaenzende Vertragsbedingungen fuer die Beschaffung von IT-Leistungen und bezeichnet eine Sammlung standardisierter Vertragsmuster, die speziell fuer die Beschaffung von Informationstechnologie durch die oeffentliche Verwaltung entwickelt wurden. Die EVB-IT werden vom Beauftragten der Bundesregierung fuer Informationstechnik in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) erarbeitet und herausgegeben.

Die EVB-IT-Familie umfasst verschiedene Vertragstypen fuer unterschiedliche IT-Beschaffungssituationen: EVB-IT Kauf fuer den Erwerb von Hardware und Standardsoftware, EVB-IT Dienstleistung fuer IT-Beratungs- und Dienstleistungen, EVB-IT Instandhaltung fuer Wartungs- und Pflegeleistungen, EVB-IT Ueberlassung Typ A und Typ B fuer die zeitweise Ueberlassung von Standardsoftware, EVB-IT System fuer komplexe IT-Systeme, EVB-IT Systemlieferung fuer die Lieferung von Komplettsystemen, EVB-IT Erstellung fuer die Erstellung individueller Software sowie EVB-IT Cloud fuer Cloud-Dienste.

Jeder EVB-IT-Vertragstyp besteht aus einem Vertragsmuster, den zugehoerigen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) und Hinweisen fuer die Anwendung. Die Vertragsmuster sind als Formulare gestaltet, die der Auftraggeber mit den konkreten Vertragsinhalten ausfuellt. Die EVB-IT sind fuer Bundesbehoerden verbindlich und werden von vielen Landes- und Kommunalbehoerden ebenfalls verwendet.

Relevanz fuer Bieter

Fuer IT-Unternehmen, die an oeffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sind die EVB-IT ein zentraler Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bieter muessen die jeweiligen EVB-IT-Bedingungen kennen und verstehen, da sie die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit bilden. Insbesondere die Regelungen zu Gewaehrleistung, Haftung, Kuendigung und Leistungsstoerungen weichen teilweise erheblich von den ueblichen AGB der IT-Branche ab.

Bieter sollten beachten, dass die EVB-IT als Vertragsbedingungen des Auftraggebers in der Regel nicht verhandelbar sind. Ein Angebot, das von den EVB-IT abweicht, kann als nicht den Vergabeunterlagen entsprechend ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich daher, die Kalkulation unter Beruecksichtigung der spezifischen EVB-IT-Regelungen vorzunehmen und die jeweiligen Risiken in die Preisgestaltung einfliessen zu lassen.

Rechtlicher Rahmen

Die EVB-IT sind keine Gesetze, sondern standardisierte Vertragsbedingungen, deren Verwendung durch Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist. Fuer den Bund ergibt sich die Verbindlichkeit aus dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern. Die EVB-IT unterliegen als Allgemeine Geschaeftsbedingungen der AGB-Kontrolle gemaess den Paragraphen 305 bis 310 BGB. Die aktuelle Fassung der EVB-IT wird auf der Webseite des CIO des Bundes veroeffentlicht und regelmaessig aktualisiert.