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Vergabeverfahren

Auftragsvolumen

Das Auftragsvolumen bezeichnet den geschaetzten Gesamtwert eines oeffentlichen Auftrags und ist massgeblich fuer die Bestimmung der anwendbaren Vergabevorschriften.

Was bedeutet Auftragsvolumen?

Das Auftragsvolumen, auch als geschaetzter Auftragswert bezeichnet, ist der vom Auftraggeber vor Beginn des Vergabeverfahrens ermittelte voraussichtliche Gesamtwert eines oeffentlichen Auftrags ohne Umsatzsteuer. Die korrekte Schaetzung des Auftragsvolumens ist eine der wichtigsten Vorbereitungshandlungen im Vergabeverfahren, da sie darueber entscheidet, ob die europaeischen Schwellenwerte ueberschritten werden und somit EU-weites Vergaberecht zur Anwendung kommt.

Die Schaetzung muss zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung oder der Einleitung des Vergabeverfahrens sachkundig und unter Beruecksichtigung aller zum Zeitpunkt der Schaetzung vorhersehbaren Preisbestandteile vorgenommen werden. Gemaess Paragraph 3 VgV umfasst der geschaetzte Auftragswert den Gesamtwert einschliesslich aller Optionen und etwaiger Verlaengerungen. Bei Rahmenvereinbarungen ist der geschaetzte Hoechstwert aller Einzelauftraege waehrend der Gesamtlaufzeit massgeblich. Eine kuenstliche Aufteilung von Auftraegen zur Umgehung der Schwellenwerte ist ausdruecklich verboten.

Bei der Schaetzung des Auftragsvolumens muss der Auftraggeber gleichartige Leistungen zusammenrechnen, sofern sie in einem funktionalen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Dies betrifft insbesondere Lose, die gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Schaetzung muss nachvollziehbar dokumentiert werden und auf einer fundierten Marktrecherche, historischen Beschaffungsdaten oder vergleichbaren Erfahrungswerten basieren.

Relevanz fuer Bieter

Fuer Bieter ist das Auftragsvolumen ein wesentlicher Indikator fuer die wirtschaftliche Attraktivitaet einer Ausschreibung und die zu erwartenden Anforderungen. Ein hoeheres Auftragsvolumen geht in der Regel mit strengeren Eignungsanforderungen einher, etwa hinsichtlich des Mindestumsatzes, der Referenzen oder der Kapazitaeten. Bieter sollten das angegebene Auftragsvolumen nutzen, um fruehzeitig einzuschaetzen, ob sie die voraussichtlichen Eignungskriterien erfuellen koennen.

Zudem beeinflusst das Auftragsvolumen die Verfahrenswahl und damit die Komplexitaet des Vergabeprozesses. Auftraege oberhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen laengeren Fristen und umfangreicheren Dokumentationspflichten, bieten Bietern aber gleichzeitig staerkere Rechtsschutzmittel ueber die Vergabekammern.

Rechtlicher Rahmen

Die Regeln zur Schaetzung des Auftragswertes sind in Paragraph 3 VgV sowie Paragraph 3 SektVO festgelegt. Die EU-Schwellenwerte werden durch Verordnung der Europaeischen Kommission regelmaessig angepasst und in nationales Recht uebernommen. Das Verbot der kuenstlichen Aufspaltung ergibt sich aus Paragraph 3 Absatz 2 VgV. Im Unterschwellenbereich gelten die Wertgrenzen der jeweiligen Landesvergabegesetze sowie der UVgO und VOB/A.