Was bedeutet Schwellenwerte?
Schwellenwerte sind betragliche Grenzen, die bestimmen, welches Vergaberecht auf einen oeffentlichen Auftrag anwendbar ist. Erreicht oder ueberschreitet der geschaetzte Auftragswert den jeweiligen Schwellenwert, muss der Auftrag nach den strengeren Regeln des EU-Vergaberechts vergeben werden (Oberschwellenbereich). Unterhalb der Schwellenwerte gelten die weniger formalen nationalen Vergabevorschriften (Unterschwellenbereich).
Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre durch die Europaeische Kommission neu festgesetzt und in einer Verordnung veroeffentlicht. Sie unterscheiden sich nach Auftragsart und Auftraggebertyp. Fuer klassische oeffentliche Auftraggeber gelten derzeit (Stand 2024) Schwellenwerte von 221.000 Euro fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege sowie 5.538.000 Euro fuer Bauauftraege. Fuer Sektorenauftraggeber und im Verteidigungsbereich gelten hoehere Schwellenwerte. Die Betraege beziehen sich jeweils auf den geschaetzten Nettoauftragswert ohne Umsatzsteuer.
Die korrekte Schaetzung des Auftragswertes ist entscheidend fuer die Bestimmung des anwendbaren Vergaberechts. Dabei sind alle Optionen, Verlaengerungen und Lose zu beruecksichtigen. Eine kuenstliche Aufteilung von Auftraegen mit dem Ziel, die Schwellenwerte zu umgehen, ist ausdruecklich verboten. Dieses sogenannte Aufteilungsverbot soll sicherstellen, dass Auftraege nicht in kleinere Pakete zerstueckelt werden, um den EU-weiten Wettbewerb zu vermeiden.
Relevanz fuer Bieter
Fuer Bieter ist die Kenntnis der Schwellenwerte von grosser praktischer Bedeutung. Auftraege im Oberschwellenbereich unterliegen strengeren Transparenzpflichten und bieten daher einen umfassenderen Rechtsschutz. So steht Bietern oberhalb der Schwellenwerte das Nachpruefungsverfahren vor der Vergabekammer zur Verfuegung, waehrend im Unterschwellenbereich nur der allgemeine Zivilrechtsweg offensteht.
Die Schwellenwerte beeinflussen auch die Fristen, Bekanntmachungspflichten und Verfahrensarten. Oberschwellige Auftraege muessen europaweit im EU-Amtsblatt (TED) veroeffentlicht werden und bieten damit einem groesseren Bieterkreis Zugang. Fuer Bieter, die aktiv nach Ausschreibungen suchen, ist es daher wichtig zu wissen, wo welche Auftraege veroeffentlicht werden.
Rechtlicher Rahmen
Die Schwellenwerte sind in Paragraph 106 GWB festgelegt und werden durch die EU-Schwellenwertverordnung regelmaessig angepasst. Die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU definieren die Schwellenwerte auf europaeischer Ebene in ihren jeweiligen Artikeln 4 und 15. Die Methoden zur Schaetzung des Auftragswertes sind in Paragraph 3 VgV geregelt. Das Aufteilungsverbot findet sich in Paragraph 3 Absatz 2 VgV.