Was bedeutet Ausschreibungsarten?
Im deutschen Vergaberecht steht oeffentlichen Auftraggebern eine Reihe unterschiedlicher Verfahrensarten zur Verfuegung, die je nach Auftragsgegenstand, Auftragswert und Komplexitaet des Beschaffungsvorhabens eingesetzt werden koennen. Die Wahl der richtigen Ausschreibungsart ist eine der grundlegenden Entscheidungen im Vergabeverfahren und muss vergaberechtlich begruendet sein.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte stehen folgende Verfahrensarten zur Verfuegung: Das offene Verfahren, bei dem alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben koennen. Das nicht offene Verfahren, bei dem nach einem Teilnahmewettbewerb nur ausgewaehlte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb, bei dem ueber die Angebote verhandelt werden darf. Der wettbewerbliche Dialog, der bei besonders komplexen Auftraegen zum Einsatz kommt. Die Innovationspartnerschaft, die fuer die Entwicklung und anschliessende Beschaffung innovativer Leistungen vorgesehen ist. Zudem gibt es das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, das nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulaessig ist.
Im Unterschwellenbereich (unterhalb der EU-Schwellenwerte) unterscheidet man die oeffentliche Ausschreibung, die beschraenkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, die Verhandlungsvergabe sowie die Direktvergabe. Diese Verfahren sind weniger formalisiert, unterliegen aber dennoch den Grundsaetzen des Wettbewerbs und der Transparenz.
Relevanz fuer Bieter
Die Ausschreibungsart hat unmittelbare Auswirkungen auf die Beteiligungsmoeglichkeiten und den Aufwand fuer Bieter. Beim offenen Verfahren kann jedes Unternehmen direkt ein Angebot einreichen, waehrend bei nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren zunaechst eine Bewerbung um Teilnahme erforderlich ist. Bieter muessen daher die Verfahrensart in der Bekanntmachung beachten und ihre Beteiligungsstrategie entsprechend anpassen.
Verhandlungsverfahren bieten Bietern die Moeglichkeit, ihre Angebote im Dialog mit dem Auftraggeber zu optimieren, erfordern aber auch eine hoehere Flexibilitaet und Verhandlungskompetenz. Bieter, die regelmaessig an oeffentlichen Vergaben teilnehmen, sollten die Besonderheiten jeder Verfahrensart kennen und ihre internen Prozesse darauf abstimmen.
Rechtlicher Rahmen
Die Verfahrensarten oberhalb der EU-Schwellenwerte sind in den Paragraphen 119 bis 121 GWB sowie in den Paragraphen 14 bis 18 VgV geregelt. Fuer Bauauftraege gelten die Bestimmungen der VOB/A Abschnitt 2. Im Unterschwellenbereich regeln die UVgO (Paragraphen 8 bis 12) und die VOB/A Abschnitt 1 die zulaessigen Verfahrensarten und ihre Voraussetzungen. Die Wahl der Verfahrensart muss dokumentiert und begruendet werden.