Was bedeutet Bietergemeinschaft?
Eine Bietergemeinschaft (auch Bewerbergemeinschaft in der Teilnahmephase) ist ein zeitlich befristeter Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich selbstaendigen Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot auf eine oeffentliche Ausschreibung abgeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ermoeglicht es Unternehmen, ihre Kompetenzen, Kapazitaeten und Referenzen zu buendeln, um Eignungsanforderungen zu erfuellen, die ein einzelnes Unternehmen allein nicht erfuellen koennte.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenueber dem Auftraggeber in der Regel gesamtschuldnerisch, das heisst, jeder Partner ist fuer die Erfuellung des gesamten Auftrags verantwortlich. Die Bietergemeinschaft muss einen bevollmaechtigten Vertreter benennen, der die Kommunikation mit dem Auftraggeber fuehrt und rechtsverbindliche Erklaerungen abgeben kann. Die interne Aufgabenverteilung und die jeweiligen Leistungsanteile der Partner muessen in der Regel bereits im Angebot dargelegt werden.
Die Zulaessigkeit von Bietergemeinschaften ergibt sich aus dem vergaberechtlichen Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit. Der Auftraggeber darf die Bildung von Bietergemeinschaften nicht grundsaetzlich ausschliessen, kann aber bestimmte organisatorische Anforderungen stellen. Kartellrechtlich ist die Bildung einer Bietergemeinschaft unbedenklich, solange die beteiligten Unternehmen den Auftrag nicht jeweils allein ausfuehren koennten, da andernfalls der Verdacht einer wettbewerbsbeschraenkenden Absprache entstehen kann.
Relevanz fuer Bieter
Fuer kleinere und mittlere Unternehmen bieten Bietergemeinschaften die Moeglichkeit, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, die ihre individuellen Kapazitaeten uebersteigen. Dies ist besonders relevant bei Grossauftraegen mit hohen Anforderungen an Umsatz, Personalstaerke oder Referenzen. Die Zusammenarbeit in einer Bietergemeinschaft erfordert jedoch eine sorgfaeltige Abstimmung unter den Partnern, insbesondere hinsichtlich der Kalkulation, der Aufgabenverteilung und der Haftungsregelungen.
Bieter sollten beachten, dass die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft in der Regel eine gleichzeitige Einzelbewerbung oder die Beteiligung an einer weiteren Bietergemeinschaft im selben Verfahren ausschliesst, da dies den Wettbewerb verzerren koennte. Zudem ist die Bietergemeinschaftserklaerung haeufig ein formales Pflichtdokument, dessen Fehlen zum Ausschluss fuehren kann.
Rechtlicher Rahmen
Die Zulaessigkeit von Bietergemeinschaften ergibt sich aus Paragraph 43 Absatz 2 VgV sowie aus Paragraph 42 Absatz 1 UVgO. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies fuer die Auftragsdurchfuehrung erforderlich ist. Die kartellrechtliche Zulaessigkeit wird anhand der Paragraphen 1 und 2 GWB beurteilt. Die gesamtschuldnerische Haftung wird in der Regel in der Bietergemeinschaftserklaerung vereinbart.