Was bedeutet Innovationspartnerschaft?
Die Innovationspartnerschaft ist eine mit der EU-Vergabereform 2014 eingefuehrte Verfahrensart, die es oeffentlichen Auftraggebern ermoeglicht, innovative Loesungen zu entwickeln und anschliessend zu beschaffen, ohne ein gesondertes Vergabeverfahren fuer die Beschaffung durchfuehren zu muessen. Sie kommt zum Einsatz, wenn der Bedarf des Auftraggebers nicht durch auf dem Markt bereits verfuegbare Produkte, Dienstleistungen oder Bauleistungen gedeckt werden kann und eine Neuentwicklung erforderlich ist.
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen: Zunaechst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgefuehrt, in dem geeignete Partner ausgewaehlt werden. Anschliessend wird mit den ausgewaehlten Partnern ueber die Entwicklungsziele und -bedingungen verhandelt. Die eigentliche Innovationspartnerschaft umfasst dann eine Forschungs- und Entwicklungsphase, in der die Partner die innovative Loesung entwickeln, sowie eine anschliessende Lieferphase, in der die entwickelten Produkte oder Dienstleistungen beschafft werden. Der Auftraggeber kann die Partnerschaft nach jeder Phase beenden oder den Kreis der Partner reduzieren.
Die Innovationspartnerschaft muss so strukturiert sein, dass sie ausreichend Wettbewerb gewaehrleistet. Der Auftraggeber darf die Partnerschaft nicht dazu nutzen, den Wettbewerb einzuschraenken oder einzelne Unternehmen zu bevorzugen. Die Vergue tung der Partner muss in angemessenen Abschnitten erfolgen und den erreichten Innovationsgrad widerspiegeln. Geistige Eigentumsrechte an den Entwicklungsergebnissen muessen vertraglich geregelt werden.
Relevanz fuer Bieter
Die Innovationspartnerschaft bietet innovativen Unternehmen eine besondere Chance, ihre Entwicklungskompetenzen in die oeffentliche Beschaffung einzubringen. Anders als bei klassischen Vergabeverfahren, bei denen fertige Loesungen beschafft werden, ermoeglicht die Innovationspartnerschaft die gemeinsame Entwicklung neuer Ansaetze. Dies kann fuer Technologieunternehmen, Start-ups und forschungsnahe Unternehmen besonders attraktiv sein.
Bieter sollten jedoch den erhoehten Aufwand und die Risiken einer Innovationspartnerschaft beruecksichtigen. Die Entwicklungsphase erfordert erhebliche Ressourcen, und es besteht das Risiko, dass die Partnerschaft vorzeitig beendet wird. Zudem sind die rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen komplexer als bei herkoemmlichen Vergaben. Eine sorgfaeltige Pruefung der Vertragsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Vergue tung, der Rechte an geistigem Eigentum und der Kuendigungsregelungen, ist unabdingbar.
Rechtlicher Rahmen
Die Innovationspartnerschaft ist in Paragraph 119 Absatz 7 GWB und den Paragraphen 19 und 20 VgV geregelt, die Artikel 31 der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU umsetzen. Die Verfahrensregeln lehnen sich an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb an, enthalten aber spezifische Bestimmungen fuer die Strukturierung der Entwicklungsphase, die Bewertung der Innovationsleistung und den Schutz geistigen Eigentums. Im Unterschwellenbereich existiert kein vergleichbares formalisiertes Verfahren.