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Fristen & Termine

Lieferfrist

Die Lieferfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen oder Waren liefern muss.

Was bedeutet Lieferfrist?

Die Lieferfrist ist der vertraglich festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen ein Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen zu erbringen oder bestellte Waren zu liefern hat. Im oeffentlichen Vergabewesen wird die Lieferfrist in den Vergabeunterlagen vom Auftraggeber vorgegeben und ist Bestandteil des Vertrags. Sie kann als festes Datum oder als Zeitspanne ab Zuschlagserteilung bzw. Auftragserteilung definiert sein.

Die Festlegung einer angemessenen Lieferfrist ist von erheblicher Bedeutung fuer den Wettbewerb. Zu kurze Lieferfristen koennen den Bieterkreis unzulaessig einschraenken, da moeglicherweise nur wenige Unternehmen in der Lage sind, die geforderte Leistung in der vorgegebenen Zeit zu erbringen. Die Vergabestelle muss daher bei der Festlegung der Lieferfrist die Marktgegebenheiten und die Komplexitaet des Auftrags beruecksichtigen. In bestimmten Faellen kann die Lieferfrist auch als Zuschlagskriterium herangezogen werden, sodass Bieter mit kuerzeren Lieferzeiten einen Wettbewerbsvorteil erhalten.

Bei Lieferauftraegen umfasst die Lieferfrist in der Regel den Zeitraum von der Beauftragung bis zur vollstaendigen Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort, einschliesslich etwaiger Montage- oder Installationsleistungen. Bei Rahmenvereinbarungen werden haeufig Einzelabruffristen definiert, die deutlich kuerzer sein koennen als die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrags.

Relevanz fuer Bieter

Die Einhaltung der Lieferfrist ist fuer Bieter eine vertragliche Kernpflicht. Ein Verstoss gegen die vereinbarte Lieferfrist kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Vertragsstrafen, Schadenersatzansprueche oder im schlimmsten Fall die Kuendigung des Vertrags. Bieter muessen daher bei der Angebotserstellung sorgfaeltig pruefen, ob sie die geforderte Lieferfrist realistisch einhalten koennen.

Bei der Kalkulation sollten Bieter auch Risikofaktoren wie Lieferkettenprobleme, Materialverfuegbarkeit und Kapazitaetsengpaesse beruecksichtigen. Es empfiehlt sich, vor Angebotsabgabe die Verfuegbarkeit bei Vorlieferanten und Nachunternehmern abzusichern. Sollte die vorgegebene Lieferfrist aus fachlicher Sicht nicht realistisch sein, koennen Bieter dies ueber Bieterfragen thematisieren und auf eine Anpassung hinwirken.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Grundlagen fuer Lieferfristen finden sich im Buergerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Regelungen zum Verzug (Paragraphen 286 ff. BGB). Im Vergaberecht selbst gibt es keine spezifischen Vorschriften zur Laenge der Lieferfrist, jedoch muessen Auftraggeber gemaess den Grundsaetzen des Vergaberechts angemessene Fristen setzen. Die VOB/B regelt fuer Bauleistungen in Paragraph 5 die Ausfuehrungsfristen und deren Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Vertragsstrafen fuer Fristueberschreitungen sind gemaess Paragraph 11 VOB/B auf bestimmte Hoechstsaetze begrenzt.