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Rechtliches

Sektorenverordnung (SektVO)

Die Sektorenverordnung regelt die Vergabe oeffentlicher Auftraege durch Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste.

Was bedeutet Sektorenverordnung (SektVO)?

Die Sektorenverordnung (SektVO) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Vergabe von Auftraegen durch sogenannte Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich regelt. Sektorenauftraggeber sind Unternehmen, die in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Energieversorgung, Verkehr und Postdienste taetig sind. Diese Sektoren werden als besondere Wirtschaftsbereiche angesehen, in denen oft monopolistische oder oligopolistische Strukturen bestehen und daher spezifische Vergaberegeln erforderlich sind.

Die SektVO setzt die EU-Sektorenvergaberichtlinie 2014/25/EU in nationales Recht um. Im Vergleich zur VgV, die fuer klassische oeffentliche Auftraggeber gilt, enthaelt die SektVO einige Besonderheiten und Erleichterungen. So stehen Sektorenauftraggebern grundsaetzlich alle Verfahrensarten gleichberechtigt zur Verfuegung, einschliesslich des Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb. Zudem sind die Schwellenwerte im Sektorenbereich hoeher als im klassischen Bereich.

Ein wesentliches Merkmal der Sektorenvergabe ist, dass auch private Unternehmen als Sektorenauftraggeber gelten koennen, sofern sie auf der Grundlage besonderer oder ausschliesslicher Rechte in den genannten Sektoren taetig sind. Oeffentliche Unternehmen, die in diesen Sektoren agieren, fallen ebenfalls unter die SektVO. Die Abgrenzung zum klassischen Vergaberecht kann im Einzelfall komplex sein.

Relevanz fuer Bieter

Fuer Bieter, die sich an Ausschreibungen von Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetrieben oder Energieversorgern beteiligen, ist die Kenntnis der SektVO unabdingbar. Die abweichenden Regelungen gegenueber der VgV betreffen unter anderem die Verfahrensarten, die Fristen und die Eignungspruefung. Insbesondere die groessere Flexibilitaet bei der Wahl der Verfahrensart kann fuer Bieter bedeuten, dass haeufiger Verhandlungsverfahren durchgefuehrt werden.

Bieter sollten beachten, dass Sektorenauftraggeber eigene Praequalifizierungssysteme einrichten koennen, die ueber laengere Zeitraeume gelten. Die Aufnahme in ein solches Praequalifizierungssystem kann den Zugang zu kuenftigen Ausschreibungen erleichtern und den Aufwand fuer Eignungsnachweise reduzieren.

Rechtlicher Rahmen

Die SektVO basiert auf der Ermaechtigungsgrundlage in Paragraph 113 GWB und setzt die EU-Richtlinie 2014/25/EU um. Die Verordnung trat in ihrer aktuellen Fassung am 18. April 2016 in Kraft und wurde seitdem mehrfach geaendert. Sie enthaelt Regelungen zu den Verfahrensarten (Paragraphen 13 ff.), den Fristen (Paragraphen 16 ff.), den Eignungsanforderungen (Paragraphen 33 ff.) und den Zuschlagskriterien (Paragraphen 52 ff.). Die Schwellenwerte fuer den Sektorenbereich liegen derzeit bei 443.000 Euro fuer Liefer- und Dienstleistungen sowie 5.538.000 Euro fuer Bauleistungen.