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Rechtliches

Vergaberecht

Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die regeln, wie oeffentliche Auftraggeber Auftraege fuer Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen vergeben muessen.

Was bedeutet Vergaberecht?

Das Vergaberecht ist das Rechtsgebiet, das die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch die oeffentliche Hand regelt. Es verfolgt mehrere Ziele: die wirtschaftliche und sparsame Verwendung oeffentlicher Mittel, die Gewaehrleistung eines fairen Wettbewerbs, die Gleichbehandlung aller Bieter und die Transparenz der Vergabeentscheidungen. Das deutsche Vergaberecht ist massgeblich durch europaeisches Recht gepraegt und bildet ein mehrstufiges Normensystem.

An der Spitze stehen die EU-Vergaberichtlinien, insbesondere die Richtlinie 2014/24/EU fuer klassische oeffentliche Auftraege und die Richtlinie 2014/25/EU fuer den Sektorenbereich. Diese wurden in deutsches Recht umgesetzt durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen (GWB, Teil 4), das die Grundsaetze und den Rechtsschutz regelt, sowie durch die darauf basierenden Rechtsverordnungen wie die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Fuer Bauleistungen gelten zudem die besonderen Regelungen der VOB/A.

Das Vergaberecht unterscheidet grundlegend zwischen dem Oberschwellenbereich, in dem die EU-Vergaberichtlinien und das GWB unmittelbar gelten, und dem Unterschwellenbereich, in dem nationale Regelungen wie die UVgO und das Haushaltsrecht massgeblich sind. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen fuer die anwendbaren Verfahrensarten, die Bekanntmachungspflichten und den Rechtsschutz.

Relevanz fuer Bieter

Fuer Bieter ist ein Grundverstaendnis des Vergaberechts eine wesentliche Voraussetzung fuer die erfolgreiche Teilnahme an oeffentlichen Ausschreibungen. Das Vergaberecht definiert die Spielregeln, nach denen Auftraege vergeben werden, und gewaehrt Bietern wichtige Rechte, insbesondere das Recht auf Gleichbehandlung, Transparenz und effektiven Rechtsschutz.

Bieter sollten die wesentlichen Verfahrensarten, Fristen und Formvorschriften kennen, um Fehler bei der Angebotsabgabe zu vermeiden. Ebenso ist das Wissen um die eigenen Rechte wichtig, um bei Verstaessen durch den Auftraggeber angemessen reagieren zu koennen. Die Investition in vergaberechtliche Schulungen und die Beratung durch spezialisierte Anwaelte kann sich fuer regelmaessige Bieter auszahlen.

Rechtlicher Rahmen

Die zentralen Rechtsquellen des deutschen Vergaberechts sind das GWB (Teil 4, Paragraphen 97 bis 184), die VgV, die SektVO, die KonzVgV, die VOB/A und die UVgO. Auf EU-Ebene sind die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU massgeblich. Ergaenzend kommen landesrechtliche Vergabegesetze, Verwaltungsvorschriften und die Rechtsprechung der Vergabekammern, Oberlandesgerichte und des EuGH hinzu. Das Vergaberecht befindet sich in einem stetigen Wandel und wird durch regelmaessige Gesetzesaenderungen und Rechtsprechung fortentwickelt.