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Vergabeverfahren

Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, in der Unternehmen ihre Eignung nachweisen und fuer die Angebotsphase ausgewaehlt werden.

Was bedeutet Teilnahmewettbewerb?

Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Phase eines zweistufigen Vergabeverfahrens und dient der Auswahl geeigneter Bewerber fuer die nachfolgende Angebotsphase. In dieser Phase pruefen oeffentliche Auftraggeber die Eignung der interessierten Unternehmen anhand vorab festgelegter Kriterien. Nur die als geeignet befundenen und ausgewaehlten Bewerber werden anschliessend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Der Teilnahmewettbewerb kommt in verschiedenen Verfahrensarten zum Einsatz: im nicht-offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, im wettbewerblichen Dialog und bei der Innovationspartnerschaft. Allen gemeinsam ist, dass der Auftraggeber in der Bekanntmachung die Eignungskriterien und die Auswahlkriterien transparent darlegt. Typische Eignungskriterien umfassen die berufliche Befaehigung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfaehigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfaehigkeit, belegt etwa durch Referenzen, Umsatzzahlen und Personalkapazitaeten.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien. Der Auftraggeber kann die Zahl der Bewerber begrenzen, muss jedoch eine Mindestzahl einhalten. Beim nicht-offenen Verfahren betraegt die Mindestzahl fuenf, beim Verhandlungsverfahren und beim wettbewerblichen Dialog drei. Uebersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die vom Auftraggeber festgelegte Hoechstzahl, erfolgt die Auswahl anhand einer Rangfolge der Auswahlkriterien.

Relevanz fuer Bieter

Der Teilnahmewettbewerb ist fuer Bieter eine wichtige Huerden, die ueber den weiteren Verfahrenszugang entscheidet. Eine sorgfaeltige Vorbereitung des Teilnahmeantrags ist daher entscheidend. Bieter sollten die geforderten Eignungs- und Auswahlkriterien genau analysieren und ihre Bewerbung gezielt auf diese Kriterien ausrichten.

Besonders wichtig ist die Auswahl und Darstellung geeigneter Referenzprojekte. Diese sollten moeglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein und die geforderten Anforderungen wie Projektgroesse, Branche und Leistungsumfang widerspiegeln. Bieter sollten zudem pruefen, ob Eignungsleihe oder die Bildung einer Bietergemeinschaft sinnvoll sein kann, um fehlende eigene Kapazitaeten oder Referenzen zu kompensieren.

Rechtlicher Rahmen

Der Teilnahmewettbewerb ist fuer die verschiedenen Verfahrensarten in den Paragraphen 16 bis 19 VgV geregelt. Die Eignungskriterien und deren Nachweis sind in den Paragraphen 44 bis 49 VgV festgelegt. Die Auswahlentscheidung regelt Paragraph 51 VgV. Fuer Bauleistungen finden sich die entsprechenden Bestimmungen in der VOB/A-EU. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU regelt den Teilnahmewettbewerb in den Artikeln 28, 29 und 30. Die Grundsaetze der Gleichbehandlung und Transparenz nach Paragraph 97 GWB gelten auch fuer die Bewerberauswahl im Teilnahmewettbewerb.