Was bedeutet GWB?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen (GWB), haeufig auch als Kartellgesetz bezeichnet, ist das zentrale deutsche Wettbewerbsgesetz. Fuer das oeffentliche Vergabewesen ist insbesondere der vierte Teil des GWB (Paragraphen 97 bis 184) von Bedeutung, der die Vergabe oeffentlicher Auftraege und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Dieser Abschnitt bildet das Fundament des deutschen Vergaberechts und setzt die europaeischen Vergaberichtlinien in nationales Recht um.
Der vierte Teil des GWB gliedert sich in mehrere Kapitel: Das erste Kapitel (Paragraphen 97 bis 114) enthaelt die Grundsaetze des Vergaberechts, darunter den Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot, den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung oeffentlicher Mittel. Das zweite Kapitel (Paragraphen 115 bis 140) regelt die Vergabeverfahren im Einzelnen, einschliesslich der Verfahrensarten, Eignungspruefung, Zuschlagskriterien und Informationspflichten. Das dritte Kapitel (Paragraphen 155 bis 184) normiert das Nachpruefungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten als speziellen Rechtsschutz fuer Bieter.
Das GWB definiert die zentralen Begriffe des Vergaberechts, darunter die verschiedenen Auftraggebertypen (oeffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber), die Auftragsarten und die Schwellenwerte. Es legt fest, dass die naehere Ausgestaltung der Vergabeverfahren durch Rechtsverordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV) erfolgt, die auf der Grundlage der Ermaechtigungen im GWB erlassen werden.
Relevanz fuer Bieter
Das GWB ist fuer Bieter die wichtigste Rechtsquelle im Vergaberecht, da es ihre grundlegenden Rechte und den verfuegbaren Rechtsschutz definiert. Der Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften gemaess Paragraph 97 Absatz 6 GWB gibt jedem Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, das Recht, Verstoesse gegen Vergabevorschriften geltend zu machen. Dieser subjektive Rechtsanspruch ist die Grundlage fuer Nachpruefungsverfahren vor der Vergabekammer.
Bieter sollten die wesentlichen Bestimmungen des GWB kennen, insbesondere die Grundsaetze des Vergaberechts, die Anforderungen an die Eignungspruefung, die Zuschlagskriterien und die Informationspflichten. Die Kenntnis des Rechtsschutzsystems (Vergabekammer, Vergabesenat) und der damit verbundenen Fristen ist essenziell, um im Streitfall rechtzeitig reagieren zu koennen.
Rechtlicher Rahmen
Das GWB wird durch mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert: die Vergabeverordnung (VgV) fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege oberhalb der EU-Schwellenwerte, die Sektorenverordnung (SektVO) fuer Auftraege im Sektorenbereich, die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) fuer Konzessionen sowie die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Im Unterschwellenbereich gelten die UVgO und die VOB/A Abschnitt 1, die nicht auf dem GWB, sondern auf dem Haushaltsrecht basieren.